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Imprint
GC`s
Supplier's marking according to §6 TDG:
ES24 - Event Solutions 24
UG (limited liability company)
Antonienstraße 4
D-13403 Berlin (Reinickendorf)

Court Registration:
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
HRB 119407 B
USt-IdNr.: DE 264 629 889

Managing companions
Jens Buchwald
Alexandra Gritzko

ES24
Telefon +49 - (0)30 / 889 - 45 - 320
Fax +49 - (0)30 / 889 - 45 - 321
Mobil +49 - (0)179 / 146 34 13

info@eventsolutions24.de
www.eventsolutions24.de

Disclaimer:
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General Conditions
ES24 - Event Solutions.24 –
UG (limited liability)- (Date: April 2009)

Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,
soweit wir nicht ausdrücklich Anderes erklären,
beinhalten alle unsere Angebote und Erklärungen diese Geschäftsbedingungen. Sollten diese Geschäftsbedingungen Fragen Ihrerseits zur Folge haben, zögern Sie nicht uns anzurufen. Weitere Abschriften dieser Geschäftsbedingungen stellen wir Ihnen jederzeit gern als Hardcopy oder in elektronischer Form (*pdf-Datei) oder in sonst gewünschter Aufbereitung zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
ES24 - Event Solutions.24 - UG (haftungsbeschränkt)
Berlin im April 2009

Die Geschäftsführung
A. Allgemeine Regelungen
I. Geltungsbereich
1. Für alle Lieferungen und Leistungen von ES24 - Event Solutions.24 - UG (haftungsbeschränkt), sowie alle vertraglichen, vor- und/oder quasivertraglichen Rechtsbeziehungen zu Kunden, Dienstleistern, Lieferanten und/oder sonstigen Geschäftspartnern gelten im Interesse der Rechtsklarheit ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Es sei denn, wir haben mit Ihnen ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart.
2. Diese Liefer- und Leistungsbedingungen haben insbesondere auch für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen Geltung, im Rechts- und Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder sonst Gewerbetreibenden insbesondere auch dann, wenn wir nicht oder nicht nochmals ausdrücklich auf diese Regelungen Bezug genommen oder abweichenden Regelungen – auch in allgemeinen Geschäftsbedingungen - widersprochen haben.
3. Andere als die von uns verwandten Geschäftsbedingungen können wir nur anerkennen, wenn wir ihre Einbeziehungen in unsere Geschäftsbeziehung ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. In diesem Fall regeln sie den jeweiligen Geschäftsabschluss, die einzelne Lieferbeziehung oder den jeweiligen Einzelvertrag, ohne Wirkung für die Zukunft oder die Geschäftsbeziehung insgesamt zu entfalten. Hieran ändert auch die wiederholte Einbeziehung anderer als unserer eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts.
4. Mit der Auftragserteilung an uns, spätestens jedoch mit der Entgegennahme von Lieferungen und/oder Leistungen von ES24 - Event Solutions.24 - UG (haftungsbeschränkt) erkennen Sie diese Geschäftsbedingungen an. Dies gilt im kaufmännischen Verkehr auch dann, wenn diese Geschäftsbedingungen nicht übersandt oder sonst zur Kenntnis gebracht wurden, es sei denn, wir haben eine Aufforderung um Übersendung oder sonstige Mitteilung nicht oder nicht zeitgerecht erfüllt.
5. Andere als die zur Geschäftsführung bei ES24 - Event Solutions.24 - UG (haftungsbeschränkt) berufenen Personen sind nicht berechtigt, namens von ES24 - Event Solutions.24 – UG (haftungsbeschränkt) von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen zu treffen.
II. Angebote, Vertragsabschluss und Vertragsänderungen
1. Mündliche oder fernmündliche Angebote unseres Hauses gelten nur, wenn sie von uns unverzüglich schriftlich bestätigt werden.
2. Unsere Angebote machen wir nach bestem Wissen und mit gehöriger Sorgfalt auf der Basis aktueller Beschaffungspreise und aktueller interner und externer Kosten.
3. Alle Angebote sind stets freibleibend, es sei denn, in dem Angebot ist Anderweitiges avisiert worden.
4. Bestellen Sie ihrerseits unsere Leistungen und wiederholen Sie diese Bestellung zu einem späteren Zeitpunkt (etwa bei telefonischen oder per E-Mail versandten Bestellungen), so weisen Sie auf Ihren Erstkontakt ausdrücklich hin. Andernfalls werden wir jede Bestellung separat behandeln und bei einer eventuellen Stornierung [vgl. unten XIII] auch als selbständigen Auftrag abwickeln.
5. Abweichende Regelungen zu unserem Angebot und/oder zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung entsprechend Ziffer I 3. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis selbst.
6. Änderungen, insbesondere die nachträgliche Veränderung von uns geschuldeter Leistungen oder Lieferungen einschließlich der Lieferzeiten oder -fristen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung entsprechend Ziffer I Punkt 3.
III. Preise und Preisangaben
Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO ohne gesetzliche Steuern und/oder Pfand und Abgaben und ohne sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtliche Nebenkosten. Sie gelten ausschließlich für die im Angebot benannten Gebindegrößen oder Mengen und die dort beschriebenen Lieferzeiträume und –wege innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. IV. Beschaffenheiten und Qualitäten
1. Differieren unsere Angebotsangaben zu unseren Produktbeschreibungen, unseren Mustern oder zu unseren Präsentationen, so sind allein die Angaben und Beschreibungen (Qualitäten) unseres Angebots verbindlich.
2. Wir beauftragen Dritte mit der Verarbeitung von Lebensmitteln. Hier sind Schwankungen in Größe, Aussehen, Gewicht, Konsistenz, Geschmack, Geruch oder sonstiger Beschaffenheit unvermeidlich. Sie müssen daher von unseren Kunden und/oder Auftraggebern im Rahmen des branchenüblichen toleriert werden.
3. Jedwede darüber hinausgehende Haftung für bestimmte Qualitäten und Beschaffenheiten unserer Lieferungen, Leistungen oder Dienste ist uns ferner nur dann möglich, wenn diese Qualitäten und/oder Beschaffenheitsangaben zuvor von uns ausdrücklich und schriftlich – etwa mit unserem Angebot - als rechtsverbindliche Beschaffenheitsangabe bezeichnet und auch ausdrücklich als solche anerkannt worden sind.
4. Änderungen unserer Produkte und Dienstleistungen, die durch von uns nicht zu beeinflussende äußere Faktoren (Umwelteinflüsse, technische Gegebenheiten vor Ort o. ä.) hervorgerufen werden, dürfen wir hingegen ohne Einschränkung an unsere Kunden weitergeben.
V. Lieferzeiten und –termine
1. Veranstaltungsbezogene Dienstleistungen erbringen wir pünktlich auf Basis schriftlich vereinbarter Ablaufpläne mit unseren Kunden.
2. Eine rechtzeitige Bereitstellung unserer Dienstleistungen setzt die Einhaltung des vereinbarten Ablaufplans durch unsere Kunden, unveränderte, insbesondere technische und organisatorische Rahmenbedingungen sowie die Einhaltung des Ablaufplans auch durch die sonst ggfs. an einer Veranstaltung beteiligten Partner oder Dritten voraus.
3. Ablaufstörungen, die wir insoweit nicht zu vertreten haben, sowie alle Ablauf- und Betriebsstörungen, die auf höherer Gewalt beruhen (Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Gewalttaten oder Anschläge o. ä.), befreien uns von der Einhaltung zugesagter Fristen und Termine.
4. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung unserer Lieferzeiten oder –fristen berechtigt unsere Kunden nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn dieses Abstandnehmen vom Vertrag vor den Grundsätzen vom Wegfall der Geschäftsgrundlage gerechtfertigt ist.
5. Weitergehende Ansprüche unserer Kunden und Geschäftspartner, unserer Vorlieferanten, Lieferanten und Subunternehmer - insbesondere auch auf den Ersatz von Aufwendungen oder Schäden - bestehen in den Fällen der vorgenannten Ziffern 2 bis 5 nicht.
6. Kommen wir mit unseren Leistungen nur unwesentlich in Verzug, so sind Ansprüche unserer Kunden hieraus – gleich welcher Art – ausgeschlossen.
7. Darüber hinaus kommen wir mit unseren Leistungen - jedenfalls im kaufmännischen Verkehr - nur in Verzug, wenn uns nach dem Eintritt der Fälligkeit eine angemessene Nachfrist zur Nachlieferung oder Nacherfüllung gesetzt wurde und wir diese Frist schuldhaft haben verstreichen lassen.
8. Ansprüche wegen der nicht rechtzeitigen Erbringung unserer Dienstleistungen oder wegen der verspäteten Lieferung sind auf 5 Prozent des Bestellwertes oder der Angebotssumme beschränkt, es sei denn, unsere Unpünktlichkeit beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder macht unsere Leistung wertlos oder uninteressant. In diesem Fall ist unsere Verpflichtung auf Schadensersatz auf die beim Vertragsschluss erkennbaren Schäden begrenzt, es sei denn, wir sind rechtzeitig und schriftlich auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Verzugsschadens hingewiesen worden. In diesem Fall ist unsere Verpflichtung zum Schadensersatz auf den Auftragswert beschränkt.
VI. Annahmepflicht des Kunden/Auftraggebers
1. Unsere Kunden/Auftraggeber sind verpflichtet, die von uns zeit- und qualitätsgerecht bereitgestellten Waren und Dienstleitungen an- beziehungsweise abzunehmen. Ist dies aus äußeren Umständen heraus nicht oder nicht rechtzeitig möglich oder verweigert der Kunde/Auftraggeber aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, oder ohne Angabe von Gründen die An- bzw. Abnahme, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs unserer Lieferung oder Leistung gleichwohl auf ihn über. In diesem Fall werden wir von unseren jeweiligen Leistungsverpflichtungen frei.
2. Im Zuge dessen sind wir uns mit unseren Kunden darin einig, dass insbesondere bei der zeitgerechten Bereitstellung von Speisen und Getränken regelmäßig nur eine unverzüglich An- bzw. Abnahme unserer Lieferungen und/oder Leistungen in Frage kommt.
VII. Teillieferungen
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese nicht aus der Natur unserer Leistung heraus ausgeschlossen sind.
VIII. Mängelrüge
1. Sind Sie mit unseren Lieferungen oder Leistungen nicht zufrieden, so haben Sie die festgestellten Mängel detailliert und – soweit möglich – schriftlich unverzüglich zu rügen und uns auf Anforderung den dargelegten Mangel einer Dienstleistung oder eines Produkts – ggfs. unter Beifügung eines Musters oder einer Dokumentation - vorzulegen. Andernfalls gilt unsere Leistung als vertragsgerecht erbracht.
2. Ist eine unverzügliche schriftliche Mängelrüge in Anbetracht der Umstände nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, so ist sie nachzuholen, soweit das jeweilige Hindernis für eine schriftliche Benachrichtigung ausgeräumt ist.
3. Mängel an Teilen unserer Leistung berechtigen Sie nur dann zum Rücktritt vom Vertrag insgesamt, wenn der verbleibende Teil unserer Leistungen für Sie ohne jedes Interesse ist.
IX. Leistungen Dritter
1. Soweit wir zusätzlich zu eigenen Leistungen Leistungen Dritter vermitteln (Leiharbeitsfirmen, Künstler) oder auf Veranlassung unserer Kunden oder Auftraggeber als zusätzliche eigene Leistung anbieten (Subunternehmer), bemühen wir uns um eine sorgfältige Sichtung und Auswahl dieser Dritten. Wir sind aber nicht verpflichtet, deren Lieferungen oder Leistungen im Interesse unserer Kunden oder Auftraggeber zu prüfen oder auf Mängel der Dienstleistung dieser Dritten hinzuweisen.
2. Wir sind insbesondere nicht verpflichtet, vermittelte Leistungen oder vom Kunden/Auftraggeber gewünschte Sublieferanten auf ihre Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen.
3. Ansprüche aus einer mangelhaften Leistung der Dritten gegen ES24 - Event Solutions.24 - UG (haftungsbeschränkt) – gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen.
X. Rechte Dritter; behördliche Gestattungen
1. Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich mit uns Abweichendes vereinbart wurde, ist allein der Kunde/Auftraggeber verpflichtet, ggfs. notwendige Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) zu befriedigen beziehungsweise rechtzeitig vor einer Veranstaltung notwendige Erklärungen Dritter und/oder alle erforderlichen behördlichen Erlaubnisse, Gestattungen, Konzessionen oder sonstige Genehmigungen einzuholen.
2. Liegen notwendige Erklärungen Dritter oder behördliche Gestattungen oder Erlaubnisse im Sinne der vorstehenden Ziffer X Punkt 1 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vor, sind wir berechtigt, unsere Leistungen zurückzuhalten oder zu verweigern. Die Verpflichtung unserer Kunden/Auftraggeber, die vereinbarte Vergütung zu zahlen, bleibt dabei unberührt.
3. Liegen notwendige Erklärungen Dritter oder behördliche Gestattungen oder Erlaubnisse im Sinne der vorstehenden Ziffer X Punkt 1 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vor, und werden wir deshalb von Dritten oder von staatlichen Stellen in Anspruch genommen, so stellt uns der Kunde oder Auftraggeber bereits jetzt von jeglicher Haftung aus dieser Inanspruchnahme frei.
XI. Vorauszahlung, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnungen sind unverzüglich mit Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
2. Zahlungen gelten uns gegenüber erst mit der Gutschrift auf einem unserer Konten oder Zahlung in Bar als vorgenommen.
3. Kommt unser Kunde oder Auftraggeber mit der Zahlung unserer Rechnung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, mindestens aber 7 Prozent. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht berührt.
4. Bei allen Bestellungen, Reservierungen oder Veranstaltungsbuchungen sind wir berechtigt, 35 Prozent des Auftragswertes bei der Auftragsannahme und weitere 35 Prozent bis zum zehnten Werktag vor der Veranstaltung als Vorauszahlung zu verlangen. Die erste Vorauszahlung ist auf Anforderung sofort, die zweite entsprechend dieser Bestimmung unaufgefordert vier Wochen vor der Veranstaltung fällig. Die erste Vorauszahlung ist binnen fünf Werktage per Barscheck oder Überweisung auf das jeweils angegebene Konto zu leisten.
5. Kommt der Kunde oder kommt der Auftraggeber mit dem Ausgleich von Vorauszahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, alle, insbesondere auch alle vorbereitenden Leistungen unsererseits zurückzuhalten oder einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.
6. Soweit Umstände – wie etwa die Einleitung von Zwangsvollstreckungs- oder Sicherungsmaßnahmen – eintreten, die uns in berechtigter Weise an der Bonität unserer Kunden und Geschäftspartner zweifeln lassen, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen bis zur Höhe der Auftragssumme zu verlangen oder – nach unserer Wahl – vom Vertrag zurückzutreten.
7. Treten wir vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt, 35 Prozent der Auftragssumme als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen, ohne dass dadurch die Geltendmachung weiterer Schadenspositionen ausgeschlossen ist. Unserem Kunden oder Auftraggeber bleibt es unbenommen, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.
XII. Aufrechnung
1. Eine Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche ist nur mit von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannten Gegenforderungen oder solchen Forderungen möglich, die gerichtlich festgestellt sind.
2. In gleicher Weise sind unsere Kunden, Auftraggeber oder Dritte nicht berechtigt, an von uns leih-, miet- oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellten Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
XIII. Stornierungen
1. Unsere Kunden können bei uns gebuchte oder beauftragte Veranstaltungen, Lieferungen oder Leistungen bis zu zwei Monaten vor dem vereinbarten Leistungs- oder Veranstaltungszeitpunkt kostenfrei stornieren.
2. Storniert der Kunde oder Auftraggeber bei uns gebuchte oder beauftragte Veranstaltungen, Lieferungen oder Leistungen zwischen acht und sechs Wochen vor dem Leistungs- oder Veranstaltungszeitpunkt, sind wir berechtigt, alle vorbereitenden Aufwendungen zu branchen- oder verkehrsüblichen Konditionen in Rechnung zu stellen und 25 Prozent der Auftragssumme - bei Vorauszahlung - als Stornierungsgebühr einzubehalten beziehungsweise - in sonstigen Fällen - in Rechnung zu stellen.
3. Storniert der Kunde oder Auftraggeber bei uns gebuchte oder beauftragte Veranstaltungen, Lieferungen oder Leistungen zwischen sechs bis vier Wochen vor dem Leistungs- oder Veranstaltungszeitpunkt, sind wir berechtigt, alle vorbereitenden Aufwendungen zu branchen- oder verkehrsüblichen Konditionen in Rechnung zu stellen und 50 Prozent der Auftragssumme - bei Vorauszahlung - als Stornierungsgebühr einzubehalten beziehungsweise - in sonstigen Fällen - in Rechnung zu stellen.
4. Storniert der Kunde oder Auftraggeber bei uns gebuchte oder beauftragte Veranstaltungen, Lieferungen oder Leistungen zwischen vier und zwei Wochen vor dem Leistungs- oder Veranstaltungszeitpunkt, sind wir berechtigt, alle vorbereitenden Aufwendungen sowie eine eventuelle Raummiete zu den vereinbarten Branchen- oder verkehrsüblichen Konditionen, mindestens aber 75 Prozent der Auftragssumme - bei Vorauszahlung - als Stornierungsgebühr einzubehalten beziehungsweise - in sonstigen Fällen - in Rechnung zu stellen.
5. Storniert der Kunde oder Auftraggeber bei uns gebuchte oder beauftragte Veranstaltungen, Lieferungen oder Leistungen in den letzten dreizehn Tagen vor dem Leistungs- oder Veranstaltungszeitpunkt, sind wir berechtigt, die vertragliche Vergütung abzüglich solcher Aufwendungen, die wir wegen der Stornierung ausdrücklich ersparen, zu verlangen.
6. Jedwede individualvertragliche Regelung eventueller Stornierungskosten bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsführung von Event Solutions.24.
7. Soweit wir Stornokosten an unseren Kunden/Auftraggeber weitergeben, obliegt es ausschließlich ihm, uns im Bestreitensfall niedrigere als die von uns geltend gemachten Aufwands-, Schadens- oder Stornopositionen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.
XIV. Gewährleistung
1. Wir leisten für eine vertragsgemäße, unseren Kundenwünschen und –erwartungen entsprechende Leistungserbringung Gewähr.
2. Unsere Gewährleistung endet dort, wo wir durch das Verhalten unserer Kunden, Auftraggeber oder sonst an einem Veranstaltungsablauf beteiligter Dritter ganz oder teilweise an der vertragsgemäßen Erbringung unserer Leistung gehindert werden oder wo uns die Erbringung dieser Leistung unzumutbar erschwert wird.
3. Gleiches gilt in Fällen höherer Gewalt, also bei Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Gewalttätigkeiten oder terroristischen Anschlägen und ähnlichem.
4. In den Fällen der vorstehenden Ziffern 1 bis 3 bleibt unser Kunde oder Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung uneingeschränkt verpflichtet.
5. Im Übrigen leisten wir Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen, soweit unsere Leistungsmängel auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder wesentliche Pflichten unserer vertraglichen Vereinbarungen mit unseren Kunden oder Auftraggebern (Kardinalpflichten) von uns verletzt wurden.
6. Die Höhe der von uns zu erbringenden Ersatzleistungen ist mit Ausnahme von Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit auf jene Schäden begrenzt, die beim Abschluss des jeweiligen Vertrages für uns erkennbar waren, es sei denn, unser Kunde oder Auftraggeber hat uns ausdrücklich und schriftlich auf die Gefahr eines besonders großen Schadens hingewiesen. In diesem Fall ist unserer Schadensersatzpflicht jedenfalls durch die Auftragssumme begrenzt.
7. Genießt unser Kunde oder Auftraggeber für die ihm entstandenen Schäden Versicherungsschutz, beschränkt sich unsere Ersatzleistung auf die nicht vom Versicherungsschutz gedeckten Nachteile (höhere Versicherungsprämien o. ä.).
8. Für Personen- oder Sachschäden leisten wir im Übrigen im Rahmen und zu den Bedingungen unserer Betriebshaftpflichtversicherung Ersatz. Auf Wunsch stellen wir unseren Kunden, Auftraggebern und Geschäftspartnern gern eine entsprechende Versicherungsbestätigung zur Verfügung.
9. Ohne die rechtzeitige Anforderung einer solchen Versicherungsbestätigung kann eine Unterdeckung des Versicherungsschutzes nicht geltend gemacht werden.
10. Für entgangenen Gewinn oder immaterielle Einbußen leisten wir keinen Ersatz.
XV. Datenverarbeitung und Datenschutz
Für eine ordentliche Betriebsorganisation und eine vertragsgemäße Leistungserbringung ist die elektronische Verarbeitung von Kunden- und Lieferantendaten unerlässlich. In eine solche Verarbeitung seiner Daten willigt unser Kunde oder Lieferant daher ausdrücklich ein.
XVI. Gerichtstand; anzuwendendes Recht
1. Unsere Vereinbarungen mit Kunden, Lieferanten oder sonstigen Geschäftspartnern unterliegen ausschließlich deutschem Recht, soweit nicht nach den unabdingbaren Regelungen des internationalen Privatrechts zwingend anderes Recht gilt.
2. Gerichtstand für alle Auseinandersetzungen aus oder im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und/oder Leistungen ist im vollkaufmännischen Verkehr Berlin.
XVII. Verwendung von Kundennamen (Referenzen)
Bis auf Widerruf unseres Kunden und/oder Auftraggebers sind wir berechtigt, dessen Namen als Referenz online unter www.es24-online.de oder anderen uns angehörigen Websites und in werbendem Schriftverkehr (z. B. Mailing) nennen zu dürfen.
B. Besondere Vereinbarungen für die Messeversorgung (Standcatering/Standbetreuung)
1. Auf Wunsch des Kunden nehmen wir bestellte, nicht angebrochene oder ungeöffnete Getränkegebinde (Kisten oder Kästen, Kartons oder ähnliches) zurück und erteilen dem Kunden hierzu eine Gutschrift i. H. v. 50 % des Verkaufspreises. Eventuell berechnetes Pfand wird erstattet. Ausgenommen sind Erstattungen aus dem Umfang eines Pauschalangebotes, welches innerhalb der Zeit nicht vor Ort verbraucht wurde.
2. Nicht verbrauchte Getränke, Lebensmittel und sonstige zur Verfügung gestellte Produkte und/oder Dienstleistungen aus Pauschalangeboten werden nicht verrechnet.
3. Ein Tausch oder die Verrechnung von Produkten innerhalb eines Pauschalangebotes sind nicht möglich.
4. Die Rückholung unversehrter Gebinde sowie die Rückholung eventuell bereitgestellten Geschirrs (Inventars) oder sonstigen Equipments, sofern ein regelmäßiger Austausch nicht vereinbart ist, erfolgt am letzten Messe- oder Veranstaltungstag. Beschädigtes oder verloren gegangenes Inventar oder beschädigte Gebrauchsgüter stellen wir dabei zu Wiederbeschaffungswerten in Rechnung.
5. Aufgrund regionaler Besonderheiten kann es gegebenenfalls zu Abweichungen innerhalb des Getränke- und Speisenangebotes kommen. Es wird adäquater Ersatz geliefert.
C. Besondere Vereinbarungen für die Bereitstellung von Equipment oder Räumlichkeiten Dritter zur eigenen Verwendung des Veranstalters
I. Technische Obliegenheiten
1. Nutzt ein Veranstalter (Kunde, Geschäftspartner oder Dritter) von uns zur Verfügung gestelltes Equipment, so hat er dieses pfleglich zu behandeln.
2. Jede unsachgemäße oder bestimmungsfremde Nutzung von Equipment sowie jedwede Veränderung, jedweder unsachgemäßer Anschluss oder Gebrauch sowie jedwede sonstige Einwirkung auf Substanz oder Zubehör, jede erlaubniswidrige oder zu übermäßiger Abnutzung führende Nutzung sowie jede Nutzung, die über die mit uns vertraglich vereinbarte Nutzung wesentlich hinausgeht, ist dem Veranstalter ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt.
3. Beschädigtes oder verloren gegangenes Inventar, Gebrauchsgüter oder Leergut stellen wir dabei zu Wiederbeschaffungswerten in Rechnung.
4. Der Veranstalter hat seine Gäste der Veranstaltung vor jedweder Gefährdung zu schützen und für einen ordnungsgemäßen Gebrauch aller überlassenen Gegenstände sorge zu tragen.
II. Pflichten des Veranstalters bei Veranstaltungen
1. Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich mit uns Abweichendes vereinbart wurde, ist allein der Veranstalter verpflichtet, ggfs. notwendige Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) zu erfüllen beziehungsweise rechtzeitig, spätestens aber zehn Werktage vor einer Veranstaltung alle notwendigen Erklärungen Dritter (insbesondere der GEMA) und/oder alle erforderlichen behördlichen Erlaubnisse, Gestattungen, Konzessionen oder sonstige Genehmigungen einzuholen und uns unaufgefordert vorzulegen.
2. Liegen notwendige Erklärungen Dritter oder behördliche Gestattungen oder Erlaubnisse im Sinne der vorstehenden Ziffer X Abschnitt 1 aus A nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vor, sind wir berechtigt, unsere Räumlichkeiten und/oder Dienstleistungen zurückzuhalten oder zu verweigern. Die Verpflichtung des Veranstalters, die vereinbarte Vergütung zu zahlen, bleibt dabei unberührt.
3. Liegen notwendige Erklärungen Dritter oder behördliche Gestattungen oder Erlaubnisse im Sinne der vorstehenden Ziffer X Abschnitt 1 aus A nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vor, und werden wir deshalb von Dritten oder von staatlichen Stellen in Anspruch genommen, so stellt uns der Veranstalter ferner bereits jetzt von jeglicher Haftung aus dieser Inanspruchnahme frei.
4. Wir können dem Veranstalter, seinen Gästen oder sonst von ihm entsandten Dritten die Verwendung von Equipment untersagen, wenn diese unserer sachgerechten Einschätzung nach nicht mit den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen für die Nutzung unserer Equipment übereinstimmen oder den vertraglichen Regelungen mit unseren Vermietern oder Verpächtern widersprechen. Der Veranstalter kann aus dieser Untersagung keine Rechte geltend machen.
5. Die gelegentliche oder auch nur teilweise Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu gewerblichen Zwecken einschließlich der Verkaufsförderung, des Verkaufs oder der Bewerbung von Waren und/oder Dienstleistung sowie die Anbringung jedweder Form von Werbe- oder Hinweismaterial bedarf ebenfalls unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
III. Haftung des Veranstalters
1. Im Zuge der vorstehenden Obhutspflichten haftet der Veranstalter für jedwede Beschädigung oder unsachgemäße Behandlung unseres Eigentums oder der von uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, gleich ob diese Beschädigung oder Behandlung durch den Veranstalter selbst oder durch Dritte anlässlich der von ihm ausgerichteten Veranstaltung zu verantworten ist.
2. Der Veranstalter haftet ferner für jedweden aus der Veranstaltung heraus - auch Dritten - entstehenden Schaden an den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, dem jeweiligen Groß- und Kleininventar sowie an den Einrichtungen und Anschlüssen und stellt uns bereits jetzt unwiderruflich von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen anlässlich der Veranstaltung erlittener Schäden gegen uns geltend machen.
IV. Entrichtung der Vergnügungssteuer
1. Gemäß der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer unterliegen in Gebiet der Bundesrepublik Deutschland u. a. Tanzveranstaltungen gewerblicher Art der Besteuerung.
2. Steuerschuldner ist der Veranstalter.
3. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Veranstaltungen bei der jeweiligen Stadt – Steueramt – anzumelden und die entsprechenden Nachweise zu führen. Versäumnisse gehen zu seinen Lasten.
4. Einzelheiten richten sich nach der Satzung der Vergnügungssteuer in der jeweils gültigen Fassung.
D. Besondere Vereinbarungen für die Vermittlung und /oder Bereitstellung von Personal oder Weitergabe von Dienstleistungen
1. Zur Durchführung von Veranstaltungsdienstleistungen durch ES24 - Event Solutions.24 - UG (haftungsbeschränkt) für oder im Namen unser Auftraggeber, sind wir berechtigt einzelne Dienstleistungen ganz oder zum Teil an Dritte abzugeben.
2. ES24 - Event Solutions.24 - UG (haftungsbeschränkt) verbürgt sich für die ordnungsgemäße Durchführung von abgegebenen Dienstleistungen an Dritte, haftet aber nicht für entstandenen Schaden durch Dritte.
3. Buchungszeiten werden im Einsatzplan erfasst und sind vom Auftraggeber gegenzuzeichnen. Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlich geleisteten mind. aber nach der vertraglich festgesetzten Buchungszeit. Die Höhe des Stundensatzes richtet sich nach dem einzelnen Angebot oder dem vereinbarten Rahmenvertrag.
4. Soweit Buchungszeiten nicht vereinbart sind gilt eine Mindestbuchungszeit von vier Stunden je Dienstleister.
5. Stornierungsbedingungen nach Punkt XIII.
E. Zusatzvereinbarungen zum Messe-Service in Berlin
1. Mit dem Erscheinen dieser Preisliste für das Messecatering auf der Messe Berlin werden alle vorherigen ungültig. Das Angebot ist bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste gültig.
2. Wir liefern Speisen & Getränke ab einem Bestellwert von netto 50,00 Euro und Equipment (nur in Verbindung mit Speisen & Getränken) ab netto 50,00 Euro
. 3. Alle Preise sind rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. Pfand, ohne Bedienung und Aufbau.
4. Alle Preise für Speisen und Getränke beinhalten, wenn nicht angegeben kein Geschirr, Material oder personelle Dienstleistungen.
5. Alle Speisen, Getränke und Equipment nach Verfügbarkeit.
6. Alle Rechnungen sind ohne Abzüge zahlbar 14 Tage vor Lieferung oder nach Vereinbarung bei Erhalt der Ware in Bar oder durch Barscheck, sofern nicht Zahlung am Ende der Veranstaltung oder auf Rechnung vereinbart wurde. Rechnungen sind zahlbar ohne Abzüge spätestens 14 Tage nach Erhalt.
7. Die Mietpreise für Equipment gelten für einen Tag – Anlieferung am Vortag bis 18:00 Uhr, Abholung am Folgetag bis 10:00 Uhr bzw. am letzten Messetag ab 18:00 Uhr. Jeder weitere Miettag kostet 20 % des Grundmietpreises.
8. Nicht verbrauchte Waren werden nicht zurückgenommen sofern nicht schriftlich nach Verbrauch vereinbart wurde.
9. Pfand wird nur in von uns gelieferten Mengen zurück-genommen und in der nächsten Rechnung bzw. bei Neulieferungen verrechnet.
10. Produktabweichungen in Marken und Jahrgängen möglich.
11. Jede unsachgemäße oder bestimmungsfremde Nutzung von Equipment sowie jedwede Veränderung, jedweder unsachgemäßer Anschluss oder Gebrauch sowie jedwede sonstige Einwirkung auf Substanz oder Zubehör, jede erlaubniswidrige oder zu übermäßiger Abnutzung führende Nutzung sowie jede Nutzung, die über die mit uns vertraglich vereinbarte Nutzung wesentlich hinausgeht, ist dem Veranstalter ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt.
12. Beschädigtes oder verloren gegangenes Inventar, oder Gebrauchsgüter stellen wir zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung.
13. Dieses Angebot gilt ausschließlich in den Ausstellungshallen der Messe Berlin.


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