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GC`s
Supplier's marking according to §6 TDG:
ES24 - Event Solutions 24
UG (limited liability company)
Antonienstraße 4
D-13403 Berlin (Reinickendorf)
Court Registration:
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
HRB 119407 B
USt-IdNr.: DE 264 629 889
Managing companions
Jens Buchwald
Alexandra Gritzko
ES24
Telefon +49 - (0)30 / 889 - 45 - 320
Fax +49 - (0)30 / 889 - 45 - 321
Mobil +49 - (0)179 / 146 34 13
info@eventsolutions24.de
www.eventsolutions24.de
Disclaimer:
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General Conditions
ES24 - Event Solutions.24 –
UG (limited liability)- (Date: April 2009)
Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,
soweit wir nicht ausdrücklich Anderes erklären,
beinhalten alle unsere Angebote und Erklärungen diese
Geschäftsbedingungen. Sollten diese Geschäftsbedingungen Fragen Ihrerseits zur Folge haben, zögern Sie nicht
uns anzurufen. Weitere Abschriften dieser Geschäftsbedingungen stellen wir Ihnen jederzeit gern als Hardcopy
oder in elektronischer Form (*pdf-Datei) oder in sonst gewünschter Aufbereitung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
ES24 - Event Solutions.24 - UG (haftungsbeschränkt)
Berlin im April 2009
Die Geschäftsführung
A. Allgemeine Regelungen
I. Geltungsbereich
1. Für alle Lieferungen und Leistungen von ES24 - Event Solutions.24 - UG (haftungsbeschränkt), sowie alle
vertraglichen, vor- und/oder quasivertraglichen Rechtsbeziehungen zu Kunden, Dienstleistern, Lieferanten
und/oder sonstigen Geschäftspartnern gelten im Interesse der Rechtsklarheit ausschließlich die nachstehenden
Bedingungen. Es sei denn, wir haben mit Ihnen ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart.
2. Diese Liefer- und Leistungsbedingungen haben insbesondere auch für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen Geltung, im Rechts- und Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder sonst Gewerbetreibenden
insbesondere auch dann, wenn wir nicht oder nicht nochmals ausdrücklich auf diese Regelungen Bezug
genommen oder abweichenden Regelungen – auch in allgemeinen Geschäftsbedingungen - widersprochen haben.
3. Andere als die von uns verwandten Geschäftsbedingungen können wir nur anerkennen, wenn wir ihre
Einbeziehungen in unsere Geschäftsbeziehung ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. In diesem Fall regeln sie
den jeweiligen Geschäftsabschluss, die einzelne Lieferbeziehung oder den jeweiligen Einzelvertrag, ohne Wirkung
für die Zukunft oder die Geschäftsbeziehung insgesamt zu entfalten. Hieran ändert auch die wiederholte
Einbeziehung anderer als unserer eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts.
4. Mit der Auftragserteilung an uns, spätestens jedoch mit der Entgegennahme von Lieferungen und/oder
Leistungen von ES24 - Event Solutions.24 - UG (haftungsbeschränkt) erkennen Sie diese Geschäftsbedingungen
an. Dies gilt im kaufmännischen Verkehr auch dann, wenn diese Geschäftsbedingungen nicht übersandt oder
sonst zur Kenntnis gebracht wurden, es sei denn, wir haben eine Aufforderung um Übersendung oder sonstige
Mitteilung nicht oder nicht zeitgerecht erfüllt.
5. Andere als die zur Geschäftsführung bei ES24 - Event Solutions.24 - UG (haftungsbeschränkt) berufenen
Personen sind nicht berechtigt, namens von ES24 - Event Solutions.24 – UG (haftungsbeschränkt) von diesen
allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen zu treffen.
II. Angebote, Vertragsabschluss und Vertragsänderungen
1. Mündliche oder fernmündliche Angebote unseres Hauses gelten nur, wenn sie von uns unverzüglich schriftlich
bestätigt werden.
2. Unsere Angebote machen wir nach bestem Wissen und mit gehöriger Sorgfalt auf der Basis aktueller
Beschaffungspreise und aktueller interner und externer Kosten.
3. Alle Angebote sind stets freibleibend, es sei denn, in dem Angebot ist Anderweitiges avisiert worden.
4. Bestellen Sie ihrerseits unsere Leistungen und wiederholen Sie diese Bestellung zu einem späteren Zeitpunkt
(etwa bei telefonischen oder per E-Mail versandten Bestellungen), so weisen Sie auf Ihren Erstkontakt
ausdrücklich hin. Andernfalls werden wir jede Bestellung separat behandeln und bei einer eventuellen
Stornierung [vgl. unten XIII] auch als selbständigen Auftrag abwickeln.
5. Abweichende Regelungen zu unserem Angebot und/oder zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung entsprechend Ziffer I 3. Dies gilt auch für einen
etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis selbst.
6. Änderungen, insbesondere die nachträgliche Veränderung von uns geschuldeter Leistungen oder Lieferungen
einschließlich der Lieferzeiten oder -fristen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung
entsprechend Ziffer I Punkt 3.
III. Preise und Preisangaben
Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO ohne
gesetzliche Steuern und/oder Pfand und Abgaben und ohne sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtliche
Nebenkosten. Sie gelten ausschließlich für die im Angebot benannten Gebindegrößen oder Mengen und die dort
beschriebenen Lieferzeiträume und –wege innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
IV. Beschaffenheiten und Qualitäten
1. Differieren unsere Angebotsangaben zu unseren Produktbeschreibungen, unseren Mustern oder zu unseren
Präsentationen, so sind allein die Angaben und Beschreibungen (Qualitäten) unseres Angebots verbindlich.
2. Wir beauftragen Dritte mit der Verarbeitung von Lebensmitteln. Hier sind Schwankungen in Größe, Aussehen,
Gewicht, Konsistenz, Geschmack, Geruch oder sonstiger Beschaffenheit unvermeidlich. Sie müssen daher von
unseren Kunden und/oder Auftraggebern im Rahmen des branchenüblichen toleriert werden.
3. Jedwede darüber hinausgehende Haftung für bestimmte Qualitäten und Beschaffenheiten unserer Lieferungen,
Leistungen oder Dienste ist uns ferner nur dann möglich, wenn diese Qualitäten und/oder
Beschaffenheitsangaben zuvor von uns ausdrücklich und schriftlich – etwa mit unserem Angebot - als
rechtsverbindliche Beschaffenheitsangabe bezeichnet und auch ausdrücklich als solche anerkannt worden sind.
4. Änderungen unserer Produkte und Dienstleistungen, die durch von uns nicht zu beeinflussende äußere
Faktoren (Umwelteinflüsse, technische Gegebenheiten vor Ort o. ä.) hervorgerufen werden, dürfen wir hingegen
ohne Einschränkung an unsere Kunden weitergeben.
V. Lieferzeiten und –termine
1. Veranstaltungsbezogene Dienstleistungen erbringen wir pünktlich auf Basis schriftlich vereinbarter Ablaufpläne
mit unseren Kunden.
2. Eine rechtzeitige Bereitstellung unserer Dienstleistungen setzt die Einhaltung des vereinbarten Ablaufplans
durch unsere Kunden, unveränderte, insbesondere technische und organisatorische Rahmenbedingungen sowie
die Einhaltung des Ablaufplans auch durch die sonst ggfs. an einer Veranstaltung beteiligten Partner oder Dritten
voraus.
3. Ablaufstörungen, die wir insoweit nicht zu vertreten haben, sowie alle Ablauf- und Betriebsstörungen, die auf
höherer Gewalt beruhen (Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Gewalttaten oder Anschläge o. ä.), befreien
uns von der Einhaltung zugesagter Fristen und Termine.
4. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung unserer Lieferzeiten oder –fristen berechtigt unsere Kunden nur
dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn dieses Abstandnehmen vom Vertrag vor den Grundsätzen vom Wegfall
der Geschäftsgrundlage gerechtfertigt ist.
5. Weitergehende Ansprüche unserer Kunden und Geschäftspartner, unserer Vorlieferanten, Lieferanten und
Subunternehmer - insbesondere auch auf den Ersatz von Aufwendungen oder Schäden - bestehen in den Fällen
der vorgenannten Ziffern 2 bis 5 nicht.
6. Kommen wir mit unseren Leistungen nur unwesentlich in Verzug, so sind Ansprüche unserer Kunden hieraus –
gleich welcher Art – ausgeschlossen.
7. Darüber hinaus kommen wir mit unseren Leistungen - jedenfalls im kaufmännischen Verkehr - nur in Verzug,
wenn uns nach dem Eintritt der Fälligkeit eine angemessene Nachfrist zur Nachlieferung oder Nacherfüllung
gesetzt wurde und wir diese Frist schuldhaft haben verstreichen lassen.
8. Ansprüche wegen der nicht rechtzeitigen Erbringung unserer Dienstleistungen oder wegen der verspäteten
Lieferung sind auf 5 Prozent des Bestellwertes oder der Angebotssumme beschränkt, es sei denn, unsere
Unpünktlichkeit beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder macht unsere Leistung wertlos
oder uninteressant. In diesem Fall ist unsere Verpflichtung auf Schadensersatz auf die beim Vertragsschluss
erkennbaren Schäden begrenzt, es sei denn, wir sind rechtzeitig und schriftlich auf die Gefahr eines
ungewöhnlich hohen Verzugsschadens hingewiesen worden. In diesem Fall ist unsere Verpflichtung zum
Schadensersatz auf den Auftragswert beschränkt.
VI. Annahmepflicht des Kunden/Auftraggebers
1. Unsere Kunden/Auftraggeber sind verpflichtet, die von uns zeit- und qualitätsgerecht bereitgestellten Waren
und Dienstleitungen an- beziehungsweise abzunehmen. Ist dies aus äußeren Umständen heraus nicht oder nicht
rechtzeitig möglich oder verweigert der Kunde/Auftraggeber aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, oder
ohne Angabe von Gründen die An- bzw. Abnahme, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs unserer
Lieferung oder Leistung gleichwohl auf ihn über. In diesem Fall werden wir von unseren jeweiligen
Leistungsverpflichtungen frei.
2. Im Zuge dessen sind wir uns mit unseren Kunden darin einig, dass insbesondere bei der zeitgerechten
Bereitstellung von Speisen und Getränken regelmäßig nur eine unverzüglich An- bzw. Abnahme unserer
Lieferungen und/oder Leistungen in Frage kommt.
VII. Teillieferungen
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese nicht aus der Natur unserer Leistung heraus ausgeschlossen
sind.
VIII. Mängelrüge
1. Sind Sie mit unseren Lieferungen oder Leistungen nicht zufrieden, so haben Sie die festgestellten Mängel
detailliert und – soweit möglich – schriftlich unverzüglich zu rügen und uns auf Anforderung den dargelegten
Mangel einer Dienstleistung oder eines Produkts – ggfs. unter Beifügung eines Musters oder einer
Dokumentation - vorzulegen. Andernfalls gilt unsere Leistung als vertragsgerecht erbracht.
2. Ist eine unverzügliche schriftliche Mängelrüge in Anbetracht der Umstände nicht oder nur mit
unverhältnismäßigem Aufwand möglich, so ist sie nachzuholen, soweit das jeweilige Hindernis für eine
schriftliche Benachrichtigung ausgeräumt ist.
3. Mängel an Teilen unserer Leistung berechtigen Sie nur dann zum Rücktritt vom Vertrag insgesamt, wenn der
verbleibende Teil unserer Leistungen für Sie ohne jedes Interesse ist.
IX. Leistungen Dritter
1. Soweit wir zusätzlich zu eigenen Leistungen Leistungen Dritter vermitteln (Leiharbeitsfirmen, Künstler) oder
auf Veranlassung unserer Kunden oder Auftraggeber als zusätzliche eigene Leistung anbieten (Subunternehmer),
bemühen wir uns um eine sorgfältige Sichtung und Auswahl dieser Dritten. Wir sind aber nicht verpflichtet, deren
Lieferungen oder Leistungen im Interesse unserer Kunden oder Auftraggeber zu prüfen oder auf Mängel der
Dienstleistung dieser Dritten hinzuweisen.
2. Wir sind insbesondere nicht verpflichtet, vermittelte Leistungen oder vom Kunden/Auftraggeber gewünschte
Sublieferanten auf ihre Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen.
3. Ansprüche aus einer mangelhaften Leistung der Dritten gegen ES24 - Event Solutions.24 - UG
(haftungsbeschränkt) – gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen.
X. Rechte Dritter; behördliche Gestattungen
1. Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich mit uns Abweichendes vereinbart wurde, ist allein der
Kunde/Auftraggeber verpflichtet, ggfs. notwendige Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) zu befriedigen
beziehungsweise rechtzeitig vor einer Veranstaltung notwendige Erklärungen Dritter und/oder alle erforderlichen
behördlichen Erlaubnisse, Gestattungen, Konzessionen oder sonstige Genehmigungen einzuholen.
2. Liegen notwendige Erklärungen Dritter oder behördliche Gestattungen oder Erlaubnisse im Sinne der
vorstehenden Ziffer X Punkt 1 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vor, sind wir berechtigt, unsere
Leistungen zurückzuhalten oder zu verweigern. Die Verpflichtung unserer Kunden/Auftraggeber, die vereinbarte
Vergütung zu zahlen, bleibt dabei unberührt.
3. Liegen notwendige Erklärungen Dritter oder behördliche Gestattungen oder Erlaubnisse im Sinne der
vorstehenden Ziffer X Punkt 1 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vor, und werden wir deshalb von
Dritten oder von staatlichen Stellen in Anspruch genommen, so stellt uns der Kunde oder Auftraggeber bereits
jetzt von jeglicher Haftung aus dieser Inanspruchnahme frei.
XI. Vorauszahlung, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnungen sind unverzüglich mit Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
2. Zahlungen gelten uns gegenüber erst mit der Gutschrift auf einem unserer Konten oder Zahlung in Bar als
vorgenommen.
3. Kommt unser Kunde oder Auftraggeber mit der Zahlung unserer Rechnung in Verzug, sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen,
mindestens aber 7 Prozent. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht berührt.
4. Bei allen Bestellungen, Reservierungen oder Veranstaltungsbuchungen sind wir berechtigt, 35 Prozent des
Auftragswertes bei der Auftragsannahme und weitere 35 Prozent bis zum zehnten Werktag vor der Veranstaltung
als Vorauszahlung zu verlangen. Die erste Vorauszahlung ist auf Anforderung sofort, die zweite entsprechend
dieser Bestimmung unaufgefordert vier Wochen vor der Veranstaltung fällig. Die erste Vorauszahlung ist binnen
fünf Werktage per Barscheck oder Überweisung auf das jeweils angegebene Konto zu leisten.
5. Kommt der Kunde oder kommt der Auftraggeber mit dem Ausgleich von Vorauszahlungen in Verzug, sind wir
berechtigt, alle, insbesondere auch alle vorbereitenden Leistungen unsererseits zurückzuhalten oder einzustellen
oder vom Vertrag zurückzutreten.
6. Soweit Umstände – wie etwa die Einleitung von Zwangsvollstreckungs- oder Sicherungsmaßnahmen –
eintreten, die uns in berechtigter Weise an der Bonität unserer Kunden und Geschäftspartner zweifeln lassen,
sind wir berechtigt, Vorauszahlungen bis zur Höhe der Auftragssumme zu verlangen oder – nach unserer Wahl –
vom Vertrag zurückzutreten.
7. Treten wir vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt, 35 Prozent der Auftragssumme als pauschalierten
Schadensersatz zu verlangen, ohne dass dadurch die Geltendmachung weiterer Schadenspositionen
ausgeschlossen ist. Unserem Kunden oder Auftraggeber bleibt es unbenommen, uns einen geringeren Schaden
nachzuweisen.
XII. Aufrechnung
1. Eine Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche ist nur mit von uns ausdrücklich und schriftlich
anerkannten Gegenforderungen oder solchen Forderungen möglich, die gerichtlich festgestellt sind.
2. In gleicher Weise sind unsere Kunden, Auftraggeber oder Dritte nicht berechtigt, an von uns leih-, miet- oder
in sonstiger Weise zur Verfügung gestellten Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
XIII. Stornierungen
1. Unsere Kunden können bei uns gebuchte oder beauftragte Veranstaltungen, Lieferungen oder Leistungen bis
zu zwei Monaten vor dem vereinbarten Leistungs- oder Veranstaltungszeitpunkt kostenfrei stornieren.
2. Storniert der Kunde oder Auftraggeber bei uns gebuchte oder beauftragte Veranstaltungen, Lieferungen oder
Leistungen zwischen acht und sechs Wochen vor dem Leistungs- oder Veranstaltungszeitpunkt, sind wir
berechtigt, alle vorbereitenden Aufwendungen zu branchen- oder verkehrsüblichen Konditionen in Rechnung zu
stellen und 25 Prozent der Auftragssumme - bei Vorauszahlung - als Stornierungsgebühr einzubehalten
beziehungsweise - in sonstigen Fällen - in Rechnung zu stellen.
3. Storniert der Kunde oder Auftraggeber bei uns gebuchte oder beauftragte Veranstaltungen, Lieferungen oder
Leistungen zwischen sechs bis vier Wochen vor dem Leistungs- oder Veranstaltungszeitpunkt, sind wir berechtigt,
alle vorbereitenden Aufwendungen zu branchen- oder verkehrsüblichen Konditionen in Rechnung zu stellen und
50 Prozent der Auftragssumme - bei Vorauszahlung - als Stornierungsgebühr einzubehalten beziehungsweise - in
sonstigen Fällen - in Rechnung zu stellen.
4. Storniert der Kunde oder Auftraggeber bei uns gebuchte oder beauftragte Veranstaltungen, Lieferungen oder
Leistungen zwischen vier und zwei Wochen vor dem Leistungs- oder Veranstaltungszeitpunkt, sind wir berechtigt,
alle vorbereitenden Aufwendungen sowie eine eventuelle Raummiete zu den vereinbarten Branchen- oder
verkehrsüblichen Konditionen, mindestens aber 75 Prozent der Auftragssumme - bei Vorauszahlung - als
Stornierungsgebühr einzubehalten beziehungsweise - in sonstigen Fällen - in Rechnung zu stellen.
5. Storniert der Kunde oder Auftraggeber bei uns gebuchte oder beauftragte Veranstaltungen, Lieferungen oder
Leistungen in den letzten dreizehn Tagen vor dem Leistungs- oder Veranstaltungszeitpunkt, sind wir berechtigt,
die vertragliche Vergütung abzüglich solcher Aufwendungen, die wir wegen der Stornierung ausdrücklich
ersparen, zu verlangen.
6. Jedwede individualvertragliche Regelung eventueller Stornierungskosten bedarf der schriftlichen Genehmigung
durch die Geschäftsführung von Event Solutions.24.
7. Soweit wir Stornokosten an unseren Kunden/Auftraggeber weitergeben, obliegt es ausschließlich ihm, uns im
Bestreitensfall niedrigere als die von uns geltend gemachten Aufwands-, Schadens- oder Stornopositionen
darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.
XIV. Gewährleistung
1. Wir leisten für eine vertragsgemäße, unseren Kundenwünschen und –erwartungen entsprechende
Leistungserbringung Gewähr.
2. Unsere Gewährleistung endet dort, wo wir durch das Verhalten unserer Kunden, Auftraggeber oder sonst an
einem Veranstaltungsablauf beteiligter Dritter ganz oder teilweise an der vertragsgemäßen Erbringung unserer
Leistung gehindert werden oder wo uns die Erbringung dieser Leistung unzumutbar erschwert wird.
3. Gleiches gilt in Fällen höherer Gewalt, also bei Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Gewalttätigkeiten oder
terroristischen Anschlägen und ähnlichem.
4. In den Fällen der vorstehenden Ziffern 1 bis 3 bleibt unser Kunde oder Auftraggeber zur Zahlung der
vereinbarten Vergütung uneingeschränkt verpflichtet.
5. Im Übrigen leisten wir Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen, soweit
unsere Leistungsmängel auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder wesentliche Pflichten unserer
vertraglichen Vereinbarungen mit unseren Kunden oder Auftraggebern (Kardinalpflichten) von uns verletzt
wurden.
6. Die Höhe der von uns zu erbringenden Ersatzleistungen ist mit Ausnahme von Schäden an Leib, Leben oder
Gesundheit auf jene Schäden begrenzt, die beim Abschluss des jeweiligen Vertrages für uns erkennbar waren, es
sei denn, unser Kunde oder Auftraggeber hat uns ausdrücklich und schriftlich auf die Gefahr eines besonders
großen Schadens hingewiesen. In diesem Fall ist unserer Schadensersatzpflicht jedenfalls durch die
Auftragssumme begrenzt.
7. Genießt unser Kunde oder Auftraggeber für die ihm entstandenen Schäden Versicherungsschutz, beschränkt
sich unsere Ersatzleistung auf die nicht vom Versicherungsschutz gedeckten Nachteile (höhere
Versicherungsprämien o. ä.).
8. Für Personen- oder Sachschäden leisten wir im Übrigen im Rahmen und zu den Bedingungen unserer
Betriebshaftpflichtversicherung Ersatz. Auf Wunsch stellen wir unseren Kunden, Auftraggebern und
Geschäftspartnern gern eine entsprechende Versicherungsbestätigung zur Verfügung.
9. Ohne die rechtzeitige Anforderung einer solchen Versicherungsbestätigung kann eine Unterdeckung des
Versicherungsschutzes nicht geltend gemacht werden.
10. Für entgangenen Gewinn oder immaterielle Einbußen leisten wir keinen Ersatz.
XV. Datenverarbeitung und Datenschutz
Für eine ordentliche Betriebsorganisation und eine vertragsgemäße Leistungserbringung ist die elektronische
Verarbeitung von Kunden- und Lieferantendaten unerlässlich. In eine solche Verarbeitung seiner Daten willigt
unser Kunde oder Lieferant daher ausdrücklich ein.
XVI. Gerichtstand; anzuwendendes Recht
1. Unsere Vereinbarungen mit Kunden, Lieferanten oder sonstigen Geschäftspartnern unterliegen ausschließlich
deutschem Recht, soweit nicht nach den unabdingbaren Regelungen des internationalen Privatrechts zwingend
anderes Recht gilt.
2. Gerichtstand für alle Auseinandersetzungen aus oder im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und/oder
Leistungen ist im vollkaufmännischen Verkehr Berlin.
XVII. Verwendung von Kundennamen (Referenzen)
Bis auf Widerruf unseres Kunden und/oder Auftraggebers sind wir berechtigt, dessen Namen als Referenz online
unter www.es24-online.de oder anderen uns angehörigen Websites und in werbendem Schriftverkehr (z. B.
Mailing) nennen zu dürfen.
B. Besondere Vereinbarungen für die Messeversorgung (Standcatering/Standbetreuung)
1. Auf Wunsch des Kunden nehmen wir bestellte, nicht angebrochene oder ungeöffnete Getränkegebinde (Kisten
oder Kästen, Kartons oder ähnliches) zurück und erteilen dem Kunden hierzu eine Gutschrift i. H. v. 50 % des
Verkaufspreises. Eventuell berechnetes Pfand wird erstattet. Ausgenommen sind Erstattungen aus dem Umfang
eines Pauschalangebotes, welches innerhalb der Zeit nicht vor Ort verbraucht wurde.
2. Nicht verbrauchte Getränke, Lebensmittel und sonstige zur Verfügung gestellte Produkte und/oder
Dienstleistungen aus Pauschalangeboten werden nicht verrechnet.
3. Ein Tausch oder die Verrechnung von Produkten innerhalb eines Pauschalangebotes sind nicht möglich.
4. Die Rückholung unversehrter Gebinde sowie die Rückholung eventuell bereitgestellten Geschirrs (Inventars)
oder sonstigen Equipments, sofern ein regelmäßiger Austausch nicht vereinbart ist, erfolgt am letzten Messe-
oder Veranstaltungstag. Beschädigtes oder verloren gegangenes Inventar oder beschädigte Gebrauchsgüter
stellen wir dabei zu Wiederbeschaffungswerten in Rechnung.
5. Aufgrund regionaler Besonderheiten kann es gegebenenfalls zu Abweichungen innerhalb des Getränke- und
Speisenangebotes kommen. Es wird adäquater Ersatz geliefert.
C. Besondere Vereinbarungen für die Bereitstellung von Equipment oder Räumlichkeiten Dritter zur
eigenen Verwendung des Veranstalters
I. Technische Obliegenheiten
1. Nutzt ein Veranstalter (Kunde, Geschäftspartner oder Dritter) von uns zur Verfügung gestelltes Equipment, so
hat er dieses pfleglich zu behandeln.
2. Jede unsachgemäße oder bestimmungsfremde Nutzung von Equipment sowie jedwede Veränderung, jedweder
unsachgemäßer Anschluss oder Gebrauch sowie jedwede sonstige Einwirkung auf Substanz oder Zubehör, jede
erlaubniswidrige oder zu übermäßiger Abnutzung führende Nutzung sowie jede Nutzung, die über die mit uns
vertraglich vereinbarte Nutzung wesentlich hinausgeht, ist dem Veranstalter ohne unsere ausdrückliche
schriftliche Zustimmung untersagt.
3. Beschädigtes oder verloren gegangenes Inventar, Gebrauchsgüter oder Leergut stellen wir dabei zu
Wiederbeschaffungswerten in Rechnung.
4. Der Veranstalter hat seine Gäste der Veranstaltung vor jedweder Gefährdung zu schützen und für einen
ordnungsgemäßen Gebrauch aller überlassenen Gegenstände sorge zu tragen.
II. Pflichten des Veranstalters bei Veranstaltungen
1. Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich mit uns Abweichendes vereinbart wurde, ist allein der Veranstalter
verpflichtet, ggfs. notwendige Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) zu erfüllen beziehungsweise
rechtzeitig, spätestens aber zehn Werktage vor einer Veranstaltung alle notwendigen Erklärungen Dritter
(insbesondere der GEMA) und/oder alle erforderlichen behördlichen Erlaubnisse, Gestattungen, Konzessionen
oder sonstige Genehmigungen einzuholen und uns unaufgefordert vorzulegen.
2. Liegen notwendige Erklärungen Dritter oder behördliche Gestattungen oder Erlaubnisse im Sinne der
vorstehenden Ziffer X Abschnitt 1 aus A nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vor, sind wir berechtigt,
unsere Räumlichkeiten und/oder Dienstleistungen zurückzuhalten oder zu verweigern. Die Verpflichtung des
Veranstalters, die vereinbarte Vergütung zu zahlen, bleibt dabei unberührt.
3. Liegen notwendige Erklärungen Dritter oder behördliche Gestattungen oder Erlaubnisse im Sinne der
vorstehenden Ziffer X Abschnitt 1 aus A nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vor, und werden wir
deshalb von Dritten oder von staatlichen Stellen in Anspruch genommen, so stellt uns der Veranstalter ferner
bereits jetzt von jeglicher Haftung aus dieser Inanspruchnahme frei.
4. Wir können dem Veranstalter, seinen Gästen oder sonst von ihm entsandten Dritten die Verwendung von
Equipment untersagen, wenn diese unserer sachgerechten Einschätzung nach nicht mit den gesetzlichen und
behördlichen Bestimmungen für die Nutzung unserer Equipment übereinstimmen oder den vertraglichen
Regelungen mit unseren Vermietern oder Verpächtern widersprechen. Der Veranstalter kann aus dieser
Untersagung keine Rechte geltend machen.
5. Die gelegentliche oder auch nur teilweise Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu
gewerblichen Zwecken einschließlich der Verkaufsförderung, des Verkaufs oder der Bewerbung von Waren
und/oder Dienstleistung sowie die Anbringung jedweder Form von Werbe- oder Hinweismaterial bedarf ebenfalls
unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
III. Haftung des Veranstalters
1. Im Zuge der vorstehenden Obhutspflichten haftet der Veranstalter für jedwede Beschädigung oder
unsachgemäße Behandlung unseres Eigentums oder der von uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, gleich
ob diese Beschädigung oder Behandlung durch den Veranstalter selbst oder durch Dritte anlässlich der von ihm
ausgerichteten Veranstaltung zu verantworten ist.
2. Der Veranstalter haftet ferner für jedweden aus der Veranstaltung heraus - auch Dritten - entstehenden
Schaden an den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, dem jeweiligen Groß- und Kleininventar sowie an den
Einrichtungen und Anschlüssen und stellt uns bereits jetzt unwiderruflich von allen Ansprüchen frei, die Dritte
wegen anlässlich der Veranstaltung erlittener Schäden gegen uns geltend machen.
IV. Entrichtung der Vergnügungssteuer
1. Gemäß der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer unterliegen in Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland u. a. Tanzveranstaltungen gewerblicher Art der Besteuerung.
2. Steuerschuldner ist der Veranstalter.
3. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Veranstaltungen bei der jeweiligen Stadt – Steueramt – anzumelden
und die entsprechenden Nachweise zu führen. Versäumnisse gehen zu seinen Lasten.
4. Einzelheiten richten sich nach der Satzung der Vergnügungssteuer in der jeweils gültigen Fassung.
D. Besondere Vereinbarungen für die Vermittlung und /oder Bereitstellung von Personal oder
Weitergabe von Dienstleistungen
1. Zur Durchführung von Veranstaltungsdienstleistungen durch ES24 - Event Solutions.24 - UG
(haftungsbeschränkt) für oder im Namen unser Auftraggeber, sind wir berechtigt einzelne Dienstleistungen ganz
oder zum Teil an Dritte abzugeben.
2. ES24 - Event Solutions.24 - UG (haftungsbeschränkt) verbürgt sich für die ordnungsgemäße Durchführung
von abgegebenen Dienstleistungen an Dritte, haftet aber nicht für entstandenen Schaden durch Dritte.
3. Buchungszeiten werden im Einsatzplan erfasst und sind vom Auftraggeber gegenzuzeichnen. Die Abrechnung
erfolgt nach der tatsächlich geleisteten mind. aber nach der vertraglich festgesetzten Buchungszeit. Die Höhe
des Stundensatzes richtet sich nach dem einzelnen Angebot oder dem vereinbarten Rahmenvertrag.
4. Soweit Buchungszeiten nicht vereinbart sind gilt eine Mindestbuchungszeit von vier Stunden je Dienstleister.
5. Stornierungsbedingungen nach Punkt XIII.
E. Zusatzvereinbarungen zum Messe-Service in Berlin
1. Mit dem Erscheinen dieser Preisliste für das Messecatering auf der Messe Berlin werden alle vorherigen
ungültig. Das Angebot ist bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste gültig.
2. Wir liefern Speisen & Getränke ab einem Bestellwert von netto 50,00 Euro und Equipment (nur in
Verbindung mit Speisen & Getränken) ab netto 50,00 Euro
.
3. Alle Preise sind rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. Pfand, ohne Bedienung
und Aufbau.
4. Alle Preise für Speisen und Getränke beinhalten, wenn nicht angegeben kein Geschirr, Material oder
personelle Dienstleistungen.
5. Alle Speisen, Getränke und Equipment nach Verfügbarkeit.
6. Alle Rechnungen sind ohne Abzüge zahlbar 14 Tage vor Lieferung oder nach Vereinbarung bei Erhalt der
Ware in Bar oder durch Barscheck, sofern nicht Zahlung am Ende der Veranstaltung oder auf Rechnung
vereinbart wurde. Rechnungen sind zahlbar ohne Abzüge spätestens 14 Tage nach Erhalt.
7. Die Mietpreise für Equipment gelten für einen Tag – Anlieferung am Vortag bis 18:00 Uhr, Abholung am
Folgetag bis 10:00 Uhr bzw. am letzten Messetag ab 18:00 Uhr. Jeder weitere Miettag kostet 20 % des
Grundmietpreises.
8. Nicht verbrauchte Waren werden nicht zurückgenommen sofern nicht schriftlich nach Verbrauch
vereinbart wurde.
9. Pfand wird nur in von uns gelieferten Mengen zurück-genommen und in der nächsten Rechnung bzw. bei
Neulieferungen verrechnet.
10. Produktabweichungen in Marken und Jahrgängen möglich.
11. Jede unsachgemäße oder bestimmungsfremde Nutzung von Equipment sowie jedwede Veränderung,
jedweder unsachgemäßer Anschluss oder Gebrauch sowie jedwede sonstige Einwirkung auf Substanz
oder Zubehör, jede erlaubniswidrige oder zu übermäßiger Abnutzung führende Nutzung sowie jede
Nutzung, die über die mit uns vertraglich vereinbarte Nutzung wesentlich hinausgeht, ist dem
Veranstalter ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt.
12. Beschädigtes oder verloren gegangenes Inventar, oder Gebrauchsgüter stellen wir zum
Wiederbeschaffungswert in Rechnung.
13. Dieses Angebot gilt ausschließlich in den Ausstellungshallen der Messe Berlin.
Sie können unsere AGB`s natürlich auch als PDF-Datei herunterladen um Sie in Ruhe
studieren zu können.
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